Bike+Ride und Fahrradmitnahme Unterwegs mit Fahrrad und ÖPNV

Erst Fahrrad fahren und dann in den Bus oder die Bahn steigen – mit Bike+Ride bist du flexibel unterwegs und kommst bequem zur Arbeit, zur Schule oder ins Grüne.

Bike+Ride Schild am Bahnhof Bad Kreuznach

© Deutsche Bahn AG / Christian Bedeschinski

Mit dem Nahverkehr und dem eigenen Rad oder E-Bike bist du flexibel, klimafreundlich und unabhängig unterwegs. Ob du dein Fahrrad mit in den Zug nimmst oder es an der Station abstellst – beides ist möglich und oft einfacher, als du denkst.

Auf dieser Seite zeigen wir dir:

  • wie Bike + Ride funktioniert – also das Abstellen deines Rads an der Haltestelle
  • und wann du dein Fahrrad im Zug oder Bus mitnehmen kannst – inklusive aller Regeln und Tipps zur Fahrradkarte.

Bike+Ride

Was ist Bike+Ride?

Bike+Ride steht für die Verbindung von Fahrradfahren und ÖPNV. Du fährst von zu Hause mit dem Fahrrad oder E-Bike zur Haltestelle oder Bahnstation und steigst dann in den Bus oder die Bahn um. Das spart Zeit und Geld, ist gut für die Umwelt – und macht dich noch unabhängiger vom Autoverkehr.

Stellplätze fürs Fahrrad

An vielen Bahnhöfen und Haltestellen gibt es Fahrradstellplätze. Dabei reichen die Möglichkeiten vom einfachen Fahrradbügel bis zur abschließbaren und sicheren Fahrradgarage. In einigen größeren Städten wie Mainz gibt es sogar Fahrradparkhäuser mit Service. Dort ist dein Fahrrad gut geschützt und du kannst unbesorgt mit Bus und Bahn weiterfahren oder zu Fuß an dein Ziel gelangen.

Bike+Ride lohnt sich besonders:


  • auf dem Weg zur Arbeit oder Ausbildung
  • für deinen Alltag in einem Vorort und auf dem Land, wenn du etwas weiter weg von einer Bushaltestelle oder Bahnstation wohnst


Überdachte Fahrradstellplätze

© Deutsche Bahn AG / Christian Bedeschinski

Tipps zur Fahrradmitnahme

In allen Zügen in Rheinland-Pfalz ist die Mitnahme von Fahrrädern rund um die Uhr erlaubt. Ein paar Tipps solltet ihr jedoch beachten, damit der Fahrspaß auch gelingt:

  • Alle Züge haben Mehrzweckabteile, in denen Fahrräder sicher abgestellt und mit Gurten gesichert werden können.
  • Aber: Die Fahrräder müssen sich diesen Platz mit Rollstühlen und Kinderwagen teilen. Dabei gilt: Rollstühle haben die höchste Priorität vor Kinderwagen und danach die Fahrräder.
  • Im Zweifel hat der Zugbegleiter das letzte Wort und kann bestimmen, wer welchen Platz bekommt, im schlimmsten Fall sogar, wer wieder aussteigen muss.
  • Wenn ihr in einer Fahrradgruppe im Zug mitfahren wollt, empfiehlt es sich daher, sechs Wochen vor der Fahrt diese bei kontakt@move-rlp.de anzumelden. Die Kollegen können dann konkrete Tipps geben, wie die Reise am besten gelingen kann.
  • Aber auch für Einzelreisende gilt: Am besten sucht ihr euch einen Zug, der nur mit wenigen Fahrgästen besetzt ist. Unsere Fahrgastzentren helfen hier gerne weiter.
  • Spezialfahrräder wie Tandems und Liegeräder sind teilweise so groß, dass sie nicht mitgenommen werden können. Im Zweifel fragt auch hier vorher in unseren Fahrgastzentren nach.
  • Meist werden Fahrräder kostenfrei befördert, aber zwischen 6 und 9 Uhr fahren so viele Fahrgäste in den Zügen mit, dass für Fahrräder ein Fahrradticket zu kaufen ist. Wir empfehlen, in diesen Zeiten Fahrräder nur dann mitzunehmen, wenn es wirklich nötig ist. Sofern es am Zielort der Reise Mietfahrräder gibt, sind diese oft preiswerter und bequemer, als das eigene Fahrrad im Zug mitzunehmen.
  • Gerade wenn es eng ist, freuen sich alle Mitreisenden über ein sauberes Fahrrad in ihrer Nähe.
  • Und wenn es doch mal ein Problem gibt, helfen Rücksicht und ein Lächeln oft schon, dass sich das Problem ganz schnell erledigt.

In Bussen ist oft noch viel weniger Platz für Fahrräder als in den Zügen. Daher sind die Mitnahmeregeln teils andere als in Zügen.

  • Aber auch hier gilt: Die Mitnahme ist montags bei freitags nach 9 Uhr und an den Wochenenden erlaubt und kostenlos – sofern genug Platz im Bus ist.
  • Ob ein Fahrrad mitgenommen werden kann, entscheidet im Zweifel immer der Busfahrer.
  • Mehr als ein bis zwei Fahrräder passen nicht in einen Bus. In älteren Fahrzeugen kann aber auch weniger oder gar kein Platz vorhanden sein.
  • Für die morgendliche Verkehrsspitze vor 9 Uhr gelten in den Verbünden unterschiedliche Regelungen, siehe unten.
  • Alle anderen Tipps für die Reise mit dem Rad in den Zügen gelten auch für eine Fahrt im Bus.

Überblick Die Regeln zur Fahrradmitnahme in allen Verkehrsverbünden von Rheinland-Pfalz

Wichtig: Es gibt keine Mitnahmegarantie, du kannst dein Fahrrad im Rahmen der verfügbaren Plätze und Beförderungsbedingungen mitnehmen.

Die speziellen Regeln für die Mitnahme von Fahrrädern in Bahnen und Bussen findest du hier:

Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM)

  • Bahnen: Montag bis Freitag vor 9 Uhr ist in Zügen ein ermäßigter Einzelfahrschein der Preisstufe 4 erforderlich.
  • Busse: Montag bis Freitag vor 9 Uhr ist die Mitnahme in Bussen nicht gestattet.

Verkehrsverbund Region Trier (VRT)

  • Bahnen und Busse: Montag bis Freitag vor 9 Uhr ist ein EinzelTicket Fahrrad erforderlich.

Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)

  • Bahnen und Busse: Montag bis Freitag vor 9 Uhr ist eine Einzelkarte der entsprechenden Preisstufe für Kinder erforderlich.

Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN)

  • Bahnen, Straßenbahnen und Busse: Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr ist ein Einzelfahrschein Fahrrad der entsprechenden Preisstufe erforderlich oder eine Jahreskarte Fahrrad.

Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)

  • Bahnen, Straßenbahnen und Busse: Kostenfreie Mitnahme zu allen Uhrzeiten möglich.

Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)

  • Bahnen und Stadtbahnen: Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr ist eine Fahrradkarte oder eine Einzelkarte für das Fahrrad erforderlich.
  • Busse: Fahrradmitnahme Montag bis Freitag zwischen 6 und 9 Uhr nicht möglich.

Tipp: Ein zusammengeklapptes Faltrad oder ein E-Scooter gilt als Gepäckstück und darf kostenfrei und jederzeit mitgenommen werden, sofern du auch hier keine anderen Fahrgäste, die auf den Platz angewiesen sind, einschränkst.

E-Tretroller beziehungsweise E-Scooter mit einem Gesamtgewicht von weniger als 15 Kilogramm und einer Länge von weniger als 115 Zentimeter und einer Radgröße von maximal 9 Zoll gelten in zusammengeklappten Zustand als Handgepäck und können in den Verbundverkehrsmitteln unentgeltlich mitgenommen werden.


Pedelecs und Lastenräder Das gilt für E-Bikes in Bus und Bahn

Mit dem E-Bike unterwegs? Kein Problem, wenn du ein Pedelec fährst, also ein Rad mit Tretunterstützung bis 25 km/h und einer Motorleistung bis 250 Watt. Diese Räder gelten rechtlich als Fahrräder und dürfen in der Regel in Bussen und Bahnen mitgenommen werden. Der Akku muss während der gesamten Fahrt fest montiert sein; das Aufladen im Zug ist nicht gestattet.

Für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h unterstützen, gelten andere Regeln: Sie zählen als Kleinkrafträder und sind von der Mitnahme im ÖPNV ausgeschlossen.

Bei Lastenrädern ist die Mitnahme abhängig von Größe und regionalen Bestimmungen. Einspurige Cargobikes ohne Aufbauten können in manchen Zügen mitgenommen werden, sofern ausreichend Platz vorhanden ist. Mehrspurige oder besonders große Lastenräder sind in der Regel von der Mitnahme ausgeschlossen.

Da die Regelungen für Lastenräder je nach Verkehrsverbund variieren können, empfehlen wir dir, vor der Fahrt die Bestimmungen zu prüfen.

Mit dem Rad durch Rheinland-Pfalz

Die Fahrradmitnahme lohnt sich besonders für Tagesausflüge, auf dieser Seite erfährst du mehr über Fahrradausflüge mit Bus und Bahn. Entdecke Routen, Tipps und tolle Ziele für deine nächste Radtour – oder informiere dich über die Radbusse in Rheinland-Pfalz.

FAQ

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